Viele Kunden haben Anrecht auf mehr Geld!
Sie haben mittlerweile bestimmt von der Möglichkeit gehört, dass Lebens- und Rentenversicherungen, die zwischen Mitte 1994 und dem 31.12.2007 abgeschlossen wurden, rückabgewickelt werden können. Sofern der Vertrag außerhalb des genannten Zeitraums abgeschlossen wurde oder die Widerrufsbelehrung korrekt ist, stehen viele Verbraucher im Regen und konnten nichts unternehmen, um aus einer alten Police einen Mehrwert zu generieren – bis jetzt!
Eine interessante Alternative, die aufgrund der Euphorie um das Thema LV-Rückabwicklung meist außer Acht gelassen wird, ist die Überprüfung einer Nachzahlung bei gekündigten Verträgen. Konkret bedeutet das, dass die Gesellschaften in den meisten Fällen beim Ablauf oder bei der Kündigung einer Police zu wenig auszahlen bzw. ausgezahlt haben, als den Kunden tatsächlich zusteht.
Der Vorgang, um Ihre Ansprüche durchsetzen zu können, ist denkbar einfach. Es werden nur eine Handvoll Unterlagen benötigt (um welche es sich genau handelt, erläutert Ihnen Ihr persönlicher Ruhestandsplaner gerne). Anhand dieser Unterlagen wird ein professionelles finanzmathematisches Gutachten erstellt. Dieses wird dann verbunden mit einem anwaltlichen Schreiben an die Gesellschaft gesendet. Im Optimalfall gesteht die Gesellschaft ihren Fehler ein und zahlt Ihnen den geforderten Betrag umgehend aus.
Wir können allerdings nicht garantieren, dass dies immer reibungslos abläuft. Falls eine Gesellschaft den Fehler in der Berechnung nicht eingesteht, haben wir für Sie selbstverständlich einen rechtlichen Beistand parat, der sich u. a. auch auf dieses Thema spezialisiert hat und somit kompetent Ihre Ansprüche durchsetzt.
Worauf warten Sie noch? Setzen Sie sich umgehend mit Ihrem persönlichen Ruhestandsplaner in Verbindung und informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten, einen echten Mehrwert aus Ihrer bereits gekündigten Police zu holen!