Impressum & rechtliche Angaben.
Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG sowie weitere berufsrechtliche Pflichtangaben.
Anbieterkennzeichnung gemäß § 5 TMG
- Firma
- DWP Deutsche Wohlstandsplanung AG
- Anschrift
- Wetzelstraße 20
96047 Bamberg - Telefon
- 0951 964354-0
- Telefax
- 0951 964354-10
- info@deutsche-wohlstandsplanung.de
Sitz, Registergericht und Organe
- Sitz der Gesellschaft
- Bamberg
- Registergericht
- Amtsgericht Bamberg, HRB 10510
- Vorstandsmitglied
- Siegfried Reitberger
- Vorstandsvorsitzender
- Siegfried Reitberger
- AUFSICHTSRATS-VORSITZENDER
- Michael Pflaum
- USt-IdNr.
- DE302057504
Verantwortlich für den Inhalt
Siegfried Reitberger
Anschrift wie oben.
Erlaubnisse nach der Gewerbeordnung
Die DWP Deutsche Wohlstandsplanung AG verfügt über folgende gewerberechtliche Erlaubnisse:
- § 34c Abs. 1 GewerbeordnungImmobilienmakler / Darlehens- und Anlagevermittler
- § 34d Abs. 1 GewerbeordnungVersicherungsmakler
- § 34f Abs. 1 GewerbeordnungFinanzanlagenvermittler
- § 34i Abs. 1 Satz 1 GewerbeordnungImmobiliardarlehensvermittler
Zuständige Aufsichtsbehörde
80333 München
Die Aufsichtsbehörde ist für alle vier vorstehend genannten Erlaubnisse (§§ 34c, 34d, 34f und 34i GewO) zuständig.
Eintragungen im Vermittlerregister
Eintragungen sind im Vermittlerregister unter www.vermittlerregister.info (öffnet in neuem Tab) einsehbar:
Beschwerde- und Streitbeilegungsverfahren
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) für Verbraucher bereit, die Sie unter ec.europa.eu/consumers/odr (öffnet in neuem Tab) erreichen.
Wir sind weder verpflichtet noch bereit, an einem Streitschlichtungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Berufsbezeichnungen und Herkunftsstaat
- Versicherungsmaklermit Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 Gewerbeordnung — Bundesrepublik Deutschland
- Finanzanlagenvermittlernach § 34f Abs. 1 Gewerbeordnung — Bundesrepublik Deutschland
- Immobiliardarlehensvermittlernach § 34i Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung — Bundesrepublik Deutschland
Zuständige Berufskammer
95444 Bayreuth
Maßgebliche berufsrechtliche Regelungen
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gewerbeordnung (GewO)
- Gesetz über den Versicherungsvertrag (VVG)
- Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung
- Verordnung über die Finanzanlagenvermittlung
- Verordnung über die Immobiliardarlehensvermittlung
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die vom Bundesministerium der Justiz und der juris GmbH betriebene Homepage www.gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab) eingesehen und abgerufen werden.
Informationen über Nachhaltigkeitsrisiken bei Finanzprodukten
Was sind Nachhaltigkeitsrisiken?
Als Nachhaltigkeitsrisiken (ESG-Risiken) werden Ereignisse oder Bedingungen aus den drei Bereichen Umwelt (Environment), Soziales (Social) und Unternehmensführung (Governance) bezeichnet, deren Eintreten negative Auswirkungen auf den Wert der Investition bzw. Anlage haben könnten. Diese Risiken können einzelne Unternehmen genauso wie ganze Branchen oder Regionen betreffen.
Beispiele für Nachhaltigkeitsrisiken
Umwelt. In Folge des Klimawandels könnten vermehrt auftretende Extremwetterereignisse ein Risiko darstellen. Dieses Risiko wird auch physisches Risiko genannt. Ein Beispiel hierfür wäre eine extreme Trockenperiode in einer bestimmten Region. Dadurch könnten Pegel von Transportwegen wie Flüssen so weit sinken, dass der Transport von Waren beeinträchtigt werden könnte.
Soziales. Im Bereich des Sozialen könnten sich Risiken zum Beispiel aus der Nichteinhaltung von arbeitsrechtlichen Standards oder des Gesundheitsschutzes ergeben.
Unternehmensführung. Beispiele für Risiken im Bereich der Unternehmensführung sind etwa die Nichteinhaltung der Steuerehrlichkeit oder Korruption in Unternehmen.
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratungstätigkeit (Art. 3 TVO)
Um Nachhaltigkeitsrisiken bei der Beratung einzubeziehen, werden im Rahmen der Auswahl von Anbietern (Finanzmarktteilnehmern) und deren Finanzprodukten deren zur Verfügung gestellte Informationen berücksichtigt. Anbieter, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen haben, werden ggf. nicht angeboten. Im Rahmen der Beratung wird ggf. gesondert dargestellt, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung erkennbare Vor- bzw. Nachteile für den Kunden bedeuten. Über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Anbieters informiert dieser mit seinen vorvertraglichen Informationen. Fragen dazu kann der Kunde im Vorfeld eines möglichen Abschlusses ansprechen.
Berücksichtigung nachteiliger Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Art. 4 TVO)
Im Rahmen der Beratung werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt. Die Berücksichtigung erfolgt auf Basis der von den Anbietern zur Verfügung gestellten Informationen zu ihrer Nachhaltigkeit und ggf. der Nachhaltigkeit des jeweiligen Finanzproduktes. Zurzeit kann eine Berücksichtigung auf Grund sich aufbauender, aber aktuell noch ggf. rudimentärer Informationen durch die Anbieter lediglich bedingt erfolgen.
Vergütungspolitik bei der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art. 5 TVO)
Die Vergütung für die Vermittlung von Finanzprodukten wird grundsätzlich nicht von den Nachhaltigkeitsrisiken beeinflusst. Es kann vorkommen, dass Anbieter die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionen höher vergüten. Wenn dies dem Kundeninteresse nicht widerspricht, wird die höhere Vergütung angenommen.